Schuldenberatung
In der Schuldenberatung geht es um eine Sichtung der Schulden und dem Erstellen einer Prioritätsliste der Gläubiger. Als sozialer Schuldenberater und Sanierer lege ich grossen Wert darauf, dass die Krankenkassenprämien und die Miete gesichert sind, beziehungsweise, dass Lösungen gesucht werden. Ebenso gehört zum Verständnis über Schulden, dass Steuererklärungen eingereicht und die Steuerrechnungen beglichen sind. Ist dies nicht der Fall, helfe ich dafür Lösungen zu finden.
Ein Ausstand der Miete kann zu einer Wohnungskündigung gemäss Art. 257d OR führen.
Krankenkassenprämien und Kostenbeteiligungen KVG sind privilegiert und werden bei Nichtbezahlung bei der Gemeinde eingefordert. Dies führt dazu, dass in der Regel mindestens 85% zurückbezahlt werden muss; teilweise auch 100%!
Steuern sind, ausser bei Quellensteuern, nicht im Betreibungsrechtlichen Existenzminimum berücksichtigt, was unweigerlich bei einer Betreibung zu einer ständigen Neu-Verschuldung und in die Schuldenfalle führt! Unter „Wichtiges: Betreibungsrechtliches Existenzminimum“ können Sie auf einfache Weise berechnen lassen, welchen Betrag Ihnen das Betreibungsamt pfänden könnte.
Sofern es sich zeigt, dass für eine Schuldensanierung das Einkommen zu gering ist, lohnt es sich zu prüfen, ob ein Privatkonkurs helfen könnte oder ob es um ein Leben mit Schulden geht.