Schuldensanierung

Die Schuldensanierung zeigt auf, wie die Schulden mittels einer Einmalzahlung oder Ratenzahlungen wegfallen können. In der Regel gehen professionelle Schuldenberater und Schuldenfachstellen von einer maximalen Schuldenabzahlungszeit von 36 Monaten aus. In dieser Zeit leben Sie auf dem Existenzminimum mit einem leichten Aufschlag für Unvorhergesehenes. Andererseits leben Sie mit einer Pfändung (oft Lohnpfändungen) auch auf dem Existenzminimum ohne Berücksichtigung von Steuern und Unvorhergesehenem. Eine Lohnpfändung dauert in der Regel ein Jahr und kann vom Gläubiger verzugslos wieder weitergeführt werden, solange die vollständige Schuld nicht beglichen ist. Eine bereits laufende Lohnpfändung kann gerichtlich unterbrochen werden. Dies macht dann Sinn, wenn der Schuldner über ein genügend hohes Einkommen für eine Sanierung verfügt.

Ich helfe Ihnen, einen Plan für die nächsten drei Monate auszuarbeiten, begleite sie persönlich zum Betreibungsamt oder vor Gericht und suche mit Ihnen nach Ersatzeinkommen (nicht eingeforderte Arztkosten, Prämienverbilligungen und Weiteres).